Wofür benötigt man einen KFZ-Sachverständigen ?
Als unabhängiges KFZ- Sachverständigenbüro sind wir neutral und nicht an Weisungen von Dritten ( z. Bsp. Versicherungen ) gebunden.
Der von einer Werkstatt erstellte Kostenvoranschlag hat keinerlei beweissichernde Funktion und deckt keinesfalls alle Schadenersatzansprüche ab.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beaufragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungsfähig und von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu übernehmen. Bei sogenannten Bagatellschäden ( Schadenhöhe bis 750 € ) erstellen wir ein Kurzgutachten, dessen Kosten ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen werden.
Achtung Schadenmanagement !
Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Die gegnerische Versicherung steht nicht auf Ihrer Seite. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger KFZ Sachverständiger oder Ihr Anwalt durch ein sogenantes Sachdenmanagement ausgeschaltet wird und Sie evtl. Leistungskürzungen hinnehmen müssen.
Merkantile Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen verzichten Geschädigte häufig auf eine Wertminderung von mehreren tausend Euro.
Restwert
Der Wert eines Fahrzeugs, dass bei einem Verkehrsunfall einen (schweren) Schaden erlitten hat, wird als Restwert bezeichnet. Er ist vor allem für die Schadensfeststellung relevant, wenn ein Totalschaden vorliegt, also das beschädigte Fahrzeug technisch oder wirtschaftlich nicht mehr aufbaufähig ist. Man spricht dann von einem Restwertfahrzeug.
Der Restwert wird in diesen Fällen als Schrottwert bezeichnet. Da es sowohl gewerbliche KFZ-Verwerter als auch private, teilweise in der sogenannten Restwertbörsen organisierte Anbieter gibt, schwanken die erzielbaren Restwerterlöse je nach Interessenlage der Käufer erheblich. Als unabhängiger Sachverständiger ermitteln wir die Restwerte in regionalen, überregionalen und internationalen Restwertbörsen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
Nutzungsausfall
Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw`s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer.
Der konkrete Tagessatz kann bspw. der Nutzungsausfallentschädigungstabelle entnommen werden. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.
Rechtsbeistand
Unterschiedliche Schadenkonstellationen erfordern unterschiedliche Lösungsansätze. Die besten Entscheidungen können Sie treffen, wenn Sie über Ihre Möglichkeiten umfassend informiert sind und deren Vor- und Nachteilen kennen.
Als Geschädigter haben Sie im Regelfall keine Erfahrung in der Schadenabwicklung. Auf der Gegenseite stehen Ihnen jedoch ausschließlich Schadenprofis gegenüber. Im Schadenfall sind viele Beteiligte an der Steuerung Ihres Schadens interessiert.
Unser Tipp: Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, denn nur dieser kennt Ihren Anspruch aus dem Schadenfall und kann diesen durchsetzen.
Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es im Schadenfall ?
Reparaturfall - fiktive Abrechnung
Sie fordern von der Versicherung den Geldbetrag, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist. Als Geschädigter sind Sie hierbei so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Kfz- Gutachtens, Kurzgutachtens oder Kostenvoranschlags ohne Vorlage einer Reparaturrechnung.
Reparaturfall - konkrete Abrechnung
Sie lassen den ursprünglichen Zustand durch eine Reparatur wieder herstellen und legen die Reparaturrechnung bei der Versicherung vor. Reparatur- und Regulierungsbasis ist ein Kfz-Gutachten, ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ist der Schaden höher als der Wert des Fahrzeugs ist eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Schadenausgleich erfolgt auf Basis des Fahrzeugwertes, Abrechnungsgrundlage ist ein Kfz-Gutachten. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes (Opfergrenze) möglich.
Technischer Totalschaden
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist technisch nicht mehr möglich (sehr selten). In diesem Fall sind ,wie beim wirtschaftlichen Totalschaden, statt der Höhe der Reparaturkosten, die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs maßgebend.